BLZ: 44361342
18.09.2009 - Aufgrund eines Urteils des EU-Gerichtshofs muss die Bundesregierung den Kreis der Begünstigten ausweiten, die sie bei ihrer privaten Altersvorsorge finanziell fördert. Dadurch profitieren künftig noch mehr Menschen von den Zulagen für das Riester-Sparen.
Zurzeit fördert der Staat Riester-Sparer mit Zulagen und Steuervorteilen in der Ansparphase und besteuert die Renten in der Auszahlphase. Wer im Ruhestand seinen Wohnsitz ins Ausland verlagert, ist für den deutschen Fiskus außer Reichweite und muss deshalb die Zulagen zurückzahlen. Außerdem werden beim Wohn-Riestern nur Immobilien im Inland gefördert.
In Zukunft darf der Staat die Zulagen auch bei Grenzgängern nicht mehr zurückverlangen. Ebenso müssen Immobilien im Ausland gefördert werden. Damit gewinnt Riestern sowohl für so genannte „Mallorca-Rentner“ und Gastarbeiter an Attrakivität, aber auch für EU-Bürger, die im Ausland wohnen und in Deutschland arbeiten. Sie leisten hier Sozialversicherungs-Beiträge, zahlen ihre Steuern aber im Ausland. Auch sie sollen Zulagen erhalten, wenn sie in Deutschland einen Riester-Vertrag abschließen.
Laut Bundesfinanzministerium wird die Bundesregierung die entsprechenden Änderungen in der Gesetzgebung dem EU-Gerichtsurteil so bald wie möglich anpassen.