BLZ: 44361342
Endlich ziehen Sie in Ihre eigenen vier Wände. Welche Kosten dabei auf Sie zukommen, finden Sie hier übersichtlich zusammengefasst.
Vergleichen Sie die verlangte Miete mit der ortsüblichen Vergleichsmiete. Diese finden Sie im so genannten Mietspiegel, erhältlich bei Mietervereinen oder der Stadtverwaltung. Nebenkosten darf der Vermieter auf Sie umlegen. Dazu gehören Grundsteuer, Wasser, Abwasser, Heizung, Müllabfuhr, Hausreinigung, Gartenpflege, Beleuchtung, Hausmeister, etc. Die Nebenkosten müssen Sie monatlich im Voraus zahlen.
Als Sicherheit darf Ihr Vermieter eine Kaution verlangen, deren Höhe im Mietvertrag ausgewiesen ist. Die Kaution darf dabei nicht höher als drei Monats-Kaltmieten (ohne Nebenkosten) sein. Zudem haben Sie als Mieter das Recht, die Kaution ab Beginn des Mietverhältnisses in drei monatlichen Raten zu zahlen. Der Vermieter muss das Geld zum üblichen Zinssatz anlegen. Liegen beim Auszug keine Ansprüche gegen den Mieter vor, erhalten Sie Ihr Geld verzinst zurück.